Grundsätzlich können Sie in der pädiatrischen Versorgung Praxiseinsatzplätze anbieten, wenn sie Ausbildungsinhalte und Kompetenzen nach den Anlagen 2 und 3 der Ausbildungsprüfungsverordnung vermitteln. Geeignet sind neben den Einrichtungen der pädiatrischen Krankenhausabteilungen und –stationen, weitere Einrichtungen und Dienste im Bereich der Kuration, Prävention, Palliation und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen.