Als Praxiseinsatzstelle haben Sie vor allem folgende Aufgaben:
Ihre Einrichtung muss als ausbildenden Praxiseinrichtung die Eignung zur Durchführung der praktischen Ausbildung nach dem § 7 des PflBG Absatz 1 vorweisen können.
Durch Ihre Beteiligung als Praxiseinsatzstelle an der Pflegeausbildung: