Nein, die Zwischenprüfung stellt keine staatliche Prüfung dar. Es gibt jedoch Anrechnungstatbestände in den landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- oder Pflegeassistenzausbildungen.
Nein, die Zwischenprüfung stellt keine staatliche Prüfung dar. Es gibt jedoch Anrechnungstatbestände in den landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- oder Pflegeassistenzausbildungen.