Nein. Personen mit einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem Krankenpflegegesetz oder nach dem Altenpflegegesetz führen diese weiter.
Nein. Personen mit einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem Krankenpflegegesetz oder nach dem Altenpflegegesetz führen diese weiter.