Die Eignung der Einrichtungen zur Durchführung der praktischen Ausbildung richtet sich nach dem § 7 des PflBG. Geeignete Einrichtungen sind:
- Zugelassene Krankenhäuser nach SGB V
- Zugelassene stationäre Pflegeeinrichtungen nach SGB XI,
- Zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen nach SGB V und SGB XI
Für die Pflichteinsätze in den speziellen Bereichen der Pädiatrie und Psychiatrie sind landesbezogen Regelungen zu beachten.