Grundsätzlich können Sie in der pädiatrischen Versorgung Praxiseinsatzplätze anbieten, wenn sie Ausbildungsinhalte und Kompetenzen nach den Anlagen 2 und 3 der Ausbildungsprüfungsverordnung vermitteln. Geeignet sind neben den Einrichtungen der pädiatrischen Krankenhausabteilungen und –stationen, weitere Einrichtungen und Dienste im Bereich der Kuration, Prävention, Palliation und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen.
Welche Einrichtungen in Berlin und Brandenburg dazu zählen, können Sie in den länderspezifischen Verordnungen ersehen:
Berliner Pflegeausbildungs- und Schulverordnung
Brandenburger Gesundheitsberufeschulverordnung (in Verbindung mit Anlage 3)