Für die Deckung der Ausbildungskosten erhalten die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen auf der Grundlage des jeweiligen Ausbildungsbudgets durch die zuständige Stelle des Bundeslandes Ausgleichszuweisungen.
Des Weiteren ermittelt die zuständige Stelle den erforderlichen Finanzierungsbedarf, erhebt die Umlagebeträge und verwaltet die eingehenden Beträge.
Die zuständige Stelle in Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).
Die zuständige Stelle im Land Brandenburg ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).