Die neue generalistische Pflegeausbildung mit dem Abschluss „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ wird über die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in anderen EU-Mitgliedstaaten automatisch anerkannt. Für die Spezialisierung in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege gilt keine automatische Anerkennung. Hier können weiterhin im Rahmen einer Einzelfallprüfung die speziellen Berufsqualifikationen in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.