Die Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Der theoretische und praktische Unterricht wird an staatlich anerkannten Pflegeschulen erteilt und hat einen Umfang von 2100 Stunden. Der Unterricht erfolgt anhand eines schulinternen Curriculums, das die Pflegeschule erstellt.
Die Durchführung der praktischen Ausbildung erfolgt auf der Grundlage eines Ausbildungsplans, den der Träger der praktischen Ausbildung erstellt. Die praktische Ausbildung hat einen Umfang von 2500 Stunden. Die Auszubildenden leisten im Rahmen der praktischen Ausbildung Pflichteinsätze in den allgemeinen und speziellen Bereichen der Pflege, einen Vertiefungseinsatz sowie weitere Einsätze (Anlage 7 Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV). Zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels findet eine Zwischenprüfung statt.