Berlin:
Die Pflegeschule stellt durch ihre Lehrkräfte für die Zeit der praktischen Ausbildung die Praxisbegleitung in den Einrichtungen der praktischen Ausbildung in angemessenem Umfang sicher. Aufgabe der Lehrkräfte ist es, die Auszubildenden insbesondere fachlich zu betreuen und zu beurteilen sowie die Praxisanleiterinnen oder die Praxisanleiter zu unterstützen.
Brandenburg:
Die praktischen Ausbildungseinsätze müssen nach § 8a Abs. 4 GBSchV durch eine angemessene Anzahl von Besuchen durch die hauptberuflichen Lehrkräfte der Schule begleitet werden. Als angemessen gilt in der Regel ein Besuch innerhalb von sechs bis acht Wochen. Je Praxiseinsatz sollte in der Regel mindestens ein Besuch erfolgen. Die Praxisbegleitung dient insbesondere
- der Betreuung, Unterstützung und Förderung der Schülerinnen und Schüler,
- der Beratung und Unterstützung der für die Praxisanleitung zuständigen Fachkräfte,
- der Leistungsüberprüfungen der Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit den Fachkräften für die Praxisanleitung und
- der Überwachung der Ausbildungsqualität gemeinsam mit der Ausbildungseinrichtung.