Die Ausbildungen, die noch bis zum 31.12.2019 nach dem Altenpflege- oder Krankenpflegegesetz begonnen wurde, können auch nach diesen Regelungen abgeschlossen werden.
Die Übergangsfrist läuft zum 31. Dezember 2024 aus.
Die Ausbildungen, die noch bis zum 31.12.2019 nach dem Altenpflege- oder Krankenpflegegesetz begonnen wurde, können auch nach diesen Regelungen abgeschlossen werden.
Die Übergangsfrist läuft zum 31. Dezember 2024 aus.